Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B144/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20959
OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B144/11 (https://dejure.org/2011,20959)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.08.2011 - 2 B144/11 (https://dejure.org/2011,20959)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. August 2011 - 2 B144/11 (https://dejure.org/2011,20959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,20959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 17.09.2010 - 2 B 168/10

    Anforderungen an das Vorliegen eines überwiegenden Vollzugsinteresses für die

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B144/11
    Ihm kommt hinsichtlich der amtsspezifischen Anforderungen des Polizeidienstes und des polizeilichen Verwaltungsdienstes eine besondere Kompetenz zu (vgl. Senatsbeschl. v. 17. September 2010 - 2 B 168/10 - und v. 22. Juni 2010 - 2 B 182/10 -, jeweils juris).

    Ab dem amtsärztlich festgestellten Zeitpunkt seiner Dienstfähigkeit ist der Beamte verpflichtet, ohne dass es hierfür noch einer Konkretisierung einer gesetzlichen Verpflichtung in Form einer besonderen Aufforderung der Dienststelle bedarf, sich zur Dienstverrichtung einzufinden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.6.1995 - 1 DB 12.95 -, juris, sowie Senatsbeschl. v. 17. September 2010 a. a. O.).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B144/11
    Bei dieser Ermessensausübung sind dem Dienstherrn weite Grenzen gesetzt, so dass die Umsetzungsentscheidung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in der Regel nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie maßgebend durch einen Ermessensmissbrauch geprägt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Mai 1980, BVerwGE 60, 144, 150, 151; Urt. v. 28. November 1991, BVerwGE 89, 199, 201, 202; SächsOVG, Beschl. v. 7. Juli 2010 - 2 B 430/09 -, juris).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B144/11
    Bei dieser Ermessensausübung sind dem Dienstherrn weite Grenzen gesetzt, so dass die Umsetzungsentscheidung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in der Regel nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie maßgebend durch einen Ermessensmissbrauch geprägt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Mai 1980, BVerwGE 60, 144, 150, 151; Urt. v. 28. November 1991, BVerwGE 89, 199, 201, 202; SächsOVG, Beschl. v. 7. Juli 2010 - 2 B 430/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 22.06.2010 - 2 B 182/10

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Klärung der Dienstfähigkeit eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B144/11
    Ihm kommt hinsichtlich der amtsspezifischen Anforderungen des Polizeidienstes und des polizeilichen Verwaltungsdienstes eine besondere Kompetenz zu (vgl. Senatsbeschl. v. 17. September 2010 - 2 B 168/10 - und v. 22. Juni 2010 - 2 B 182/10 -, jeweils juris).
  • OVG Sachsen, 09.11.2010 - 2 B 263/10

    Berücksichtigung von persönlichen und familiären Belastungen bei einer mit einem

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B144/11
    Nur in diesen Fällen ist es dem Beamten nicht zuzumuten, die Umsetzung auch nur vorübergehend hinzunehmen (vgl. Senatsbeschl. v. 9. November 2010, SächsVBl. 2011, 68, 69; und v. 8. März 1999, SächsVBl. 1999, 163, 164; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 07.07.2010 - 2 B 430/09

    Einstweilige Anordnung, Anordnungsgrund, amtsangemessene Beschäftigung, Änderung

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B144/11
    Bei dieser Ermessensausübung sind dem Dienstherrn weite Grenzen gesetzt, so dass die Umsetzungsentscheidung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in der Regel nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie maßgebend durch einen Ermessensmissbrauch geprägt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Mai 1980, BVerwGE 60, 144, 150, 151; Urt. v. 28. November 1991, BVerwGE 89, 199, 201, 202; SächsOVG, Beschl. v. 7. Juli 2010 - 2 B 430/09 -, juris).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 1 DB 12.95
    Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B144/11
    Ab dem amtsärztlich festgestellten Zeitpunkt seiner Dienstfähigkeit ist der Beamte verpflichtet, ohne dass es hierfür noch einer Konkretisierung einer gesetzlichen Verpflichtung in Form einer besonderen Aufforderung der Dienststelle bedarf, sich zur Dienstverrichtung einzufinden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.6.1995 - 1 DB 12.95 -, juris, sowie Senatsbeschl. v. 17. September 2010 a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B 144/11

    Organisationsgewalt des Dienstherrn bei Umsetzung eines Polizeiobermeisters in

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B144/11
    Ausfertigung Az.: 2 B 144/11 11 L 320/11.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht